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Staatliche Förderung

Fördermittel für die Badsanierung

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Staatliche Förderung

Eine Möglichkeit, die Ausgaben zu reduzieren, sind staatliche Fördermittel. Diese können Ihnen mehr Luft im Budget verschaffen und den Umbau Ihres Bades erleichtern.

Förderung

Zinsgünstige Kredite für den barrierefreien Umbau des Bades

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Bank, die verschiedene Förderprogramme anbietet. Eines davon ist die Finanzierung von Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung im Zuge einer Badrenovierung. Durch die Beantragung eines zinsgünstigen Kredits können Hausbesitzer bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit erhalten, um ihre Bäder barrierefrei umzugestalten.

Die KfW fördert dabei nicht nur die klassischen Maßnahmen wie den Einbau einer bodengleichen Dusche oder die Vergrößerung des Badezimmers, sondern auch weitere Umbaumaßnahmen, die zur Barrierereduzierung beitragen. Hierzu zählen beispielsweise auch der Einbau von Haltegriffen oder höhenverstellbaren Waschbecken.

Wichtig ist, dass die Umbaumaßnahmen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und die KfW-Förderbedingungen eingehalten werden. Hierzu gehört unter anderem die Erfüllung bestimmter technischer Mindestanforderungen sowie die Beantragung des Kredits vor Beginn der Umbauarbeiten. Auch eine anschließende Vor-Ort-Besichtigung durch einen Sachverständigen der KfW kann Teil der Bedingungen sein.

Zusammenfassend bietet die KfW eine Möglichkeit, durch zinsgünstige Kredite die Kosten für eine barrierefreie Badrenovierung zu reduzieren und so die Lebensqualität im eigenen Zuhause zu verbessern.

Absetzen von der Steuer: Arbeitskosten der Handwerkerrechnung als Steuerbonus

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen bietet eine gute Alternative für diejenigen, die ihre Badsanierung nicht mit einem barrierefreien Umbau verbinden möchten oder können. Dabei können 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im und am eigenen Haus – bis zu einer maximalen Höhe von 1.200 Euro – in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Steuerbonus nur für Arbeitskosten gilt und nicht für Materialkosten. Daher ist es wichtig, dass die Arbeitsleistungen auf den Rechnungen als eigene Posten aufgeführt sind und den Wert von bis zu 6.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.

Eine wichtige Einschränkung bei diesem Steuerbonus ist, dass er nicht mit den KfW-Fördermitteln für die Badsanierung kombiniert werden kann. Die Entscheidung für den einen oder anderen Förderweg hängt also von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen ab.

(Stand: 05/2023)

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Einmalige Zuschüsse für die Sanierung zum barrierefreien Bad

Die KfW bietet für barrierefreie Bäder auch einmalige Zuschüsse an. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser beträgt aktuell 10 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.

Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie vor Beginn der Umbaumaßnahmen einen Antrag bei der KfW stellen. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass das zu renovierende Bad barrierefrei gestaltet wird. Das bedeutet, dass beispielsweise eine bodengleiche Dusche oder ein höhenverstellbarer Waschtisch eingebaut werden muss.

Zudem müssen die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Dieser muss nachweisen können, dass er über eine entsprechende Qualifikation verfügt und dass die Arbeiten den Anforderungen der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen) entsprechen.

Es ist auch zu beachten, dass der Investitionszuschuss der KfW nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar ist. Wenn Sie bereits einen Kredit der KfW für die Barrierefreiheit Ihrer Wohnung erhalten haben, können Sie den Zuschuss nicht mehr beantragen. In diesem Fall müssen Sie sich für eine der beiden Optionen entscheiden.

(Stand 03/2023)

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